Bei der Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) handelt es sich um eine verpflichtende Maßnahme für Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln in Kontakt sind. Diese Belehrung dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter im Lebensmittelbereich über wichtige Hygienemaßnahmen und potenzielle Gesundheitsrisiken aufgeklärt sind. Die Belehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und wird von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt. Gerne bieten wir ihnen diese Leistung in unserer Hausarztpraxis an.
Die Kosten hierfür betragen 20,00 Euro.