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Infektionsschutzgesetz-Belehrung

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Sprechzeiten

Montag
08:00 - 11:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 11:00
Donnerstag
08:00 - 11:00 und 15:00 - 18:00
Freitag
14:00 - 15:00
und nach Vereinbarung
Im Augenblick sind wir leider nicht persönlich für Sie da. Sie können uns jedoch jederzeit eine E-Mail schreiben!

Notrufnummern

Wochenend- und Bereitschaftsdienst:
Tel.: 116 117

Rettungsdienst:
Tel.: 112

Giftnotruf München:
Tel.: 089 / 1 92 40

Links

www.frm-web.de
www.aerztenetz-regensburg.de
www.synlab.de

Aufsichtsbehörde
Kassenärzteliche Vereinigung
Bayern, Elsenheimerstr. 39
80687 München
www.kvb.de

zuständige Kammer
Bayerische Landesärztekammer,
Mühlbaustr. 16, 81677 München
www.blaek.de
Bei der Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) handelt es sich um eine verpflichtende Maßnahme für Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln in Kontakt sind. Diese Belehrung dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter im Lebensmittelbereich über wichtige Hygienemaßnahmen und potenzielle Gesundheitsrisiken aufgeklärt sind. Die Belehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und wird von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt. Gerne bieten wir ihnen diese Leistung in unserer Hausarztpraxis an.

Die Kosten hierfür betragen 20,00 Euro.
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